Große Gastronomiefläche für All you can eat Restaurant in Düsseldorf gesucht

Große Gastronomiefläche für All you can eat Restaurant in Düsseldorf gesucht
Immobiliengesuch Düsseldorf - Referenz 39098

Große Gastronomiefläche für All you can eat Restaurant in Düsseldorf gesucht

Für einen Kunden suchen wir eine geeignete Immobilie in Düsseldorf zur langfristigen Anmietung. Gesucht wird eine große Fläche für ein All you can eat Restaurant mit Buffetkonzept, Event-Gastronomie und leistungsfähiger Kücheninfrastruktur. Besonders interessant sind gut erreichbare Lagen innerhalb der Stadt Düsseldorf.

Gesuchte Fläche ca. 800 bis 1.500 qm
Nutzung Restaurant, Buffet, Event-Gastronomie
Kapazität Platz für etwa 100 Tische
Vertrag langfristige Anmietung gewünscht

Was wird konkret gesucht?

Gesucht wird eine große Gewerbeimmobilie in Düsseldorf, die sich für ein modernes All you can eat Restaurant mit Buffetbereich, großer Küche, leistungsstarker Lüftungsanlage und hoher Gästekapazität eignet.

Flächengröße ca. 800 bis 1.500 qm
Restaurantkonzept All you can eat, Buffet, Event-Gastronomie
Kapazität ca. 100 Tische, abhängig vom Grundriss
Wichtig Parkmöglichkeiten, Küche, Lüftung, langfristiger Mietvertrag

Hinweis für Eigentümer und Hausverwaltungen

Besonders interessant sind Bestandsflächen, ehemalige Restaurants, große Ladenflächen, Handelsflächen, Freizeitflächen oder gewerbliche Einheiten, die baulich und genehmigungsrechtlich für Gastronomie geprüft werden können.

Bitte senden Sie passende Objekte, Exposés oder Off-Market-Angebote mit dem Hinweis Gesuch 39098 an:

Düsselimmo - Immobilienmakler Düsseldorf

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Objekt vertraulich anbieten

Bevorzugte Lagen in Düsseldorf

Bevorzugt wird eine Lage innerhalb der Stadt Düsseldorf, nicht am äußersten Stadtrand. Gesucht wird eine ruhige, hochwertige und gleichzeitig gut frequentierte Lage, die für Gäste gut erreichbar ist und einen professionellen Gastronomiebetrieb ermöglicht.

Golzheim

Interessant wegen hochwertiger gewerblicher Strukturen, Nähe zu Bürostandorten, guter Erreichbarkeit und urbanem Umfeld.

Derendorf

Attraktiv durch die Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Büros und guter Anbindung innerhalb Düsseldorfs.

Pempelfort

Beliebt durch urbane Frequenz, Gastronomieumfeld und Nähe zur Innenstadt.

Düsseltal

Gefragt als ruhiger, etablierter Stadtteil mit Kaufkraft und guter Erreichbarkeit.

Friedrichstadt

Interessant durch Innenstadtlage, urbane Dichte und gute Verkehrsanbindung.

Medienhafen

Spannend für Gastronomie mit Erlebnischarakter, Businesspublikum und besonderer Lagequalität.

Warum große Gastronomieflächen besondere Anforderungen haben

Eine Gastronomiefläche mit 800 bis 1.500 qm ist kein normales Ladenlokal. Bei einem All you can eat Restaurant müssen Gästebereich, Buffetzone, Küche, Lager, Kühlung, Personalflächen, Sanitärbereiche, Anlieferung, Entsorgung und technische Anlagen als Gesamtbetrieb funktionieren.

Entscheidend ist nicht nur die Mietfläche, sondern die Frage, ob sich das gewünschte Betriebskonzept wirtschaftlich und baurechtlich umsetzen lässt. Ein scheinbar großzügiger Grundriss kann ungeeignet sein, wenn Rettungswege, Deckenhöhen, Lüftungsführung, Fettabscheider, Schallschutz, Abluftführung oder Stellplatzthemen nicht lösbar sind.

  • Große Küche: Für Buffet- und Eventgastronomie werden Produktionsflächen, Spülküche, Kühlung, Lager und Vorbereitungsbereiche benötigt.
  • Leistungsstarke Lüftung: Kochbetrieb, Gerüche, Wärme, Fettbelastung und Abluftführung müssen fachgerecht geplant werden.
  • Gästefläche: Ein Konzept mit etwa 100 Tischen benötigt klare Wege, ausreichend Bewegungsflächen und eine sinnvolle Buffetlogistik.
  • Sanitärbereiche: Größe, Lage und Anzahl der WCs müssen zum Betrieb und zur Gästezahl passen.
  • Anlieferung: Waren, Getränke, Kühlprodukte, Entsorgung und Leergut benötigen praktikable Wege.
  • Parken und ÖPNV: Bei großflächiger Gastronomie sind gute Erreichbarkeit und Stellplatzsituation besonders wichtig.

Umbau einer großen Gewerbefläche zur Gastronomie

Büroflächen, Handelsflächen, ehemalige Fitnessflächen, Ausstellungsflächen oder große Ladenlokale können für Gastronomie interessant sein. Voraussetzung ist, dass die Fläche technisch, baulich und genehmigungsrechtlich sinnvoll umgebaut werden kann.

Typische Prüfpunkte sind Nutzungsänderung, Brandschutz, Rettungswege, Lüftung, Abluftführung, Fettabscheider, Schallschutz, Barrierefreiheit, Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Sanitäranlagen, Küchenplanung, Anlieferung, Müllentsorgung und die Vereinbarkeit mit dem Gebäudeumfeld.

Genehmigung: Was vor Mietvertragsabschluss geprüft werden sollte

Wird eine Fläche bisher nicht als Restaurant genutzt, ist regelmäßig zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist. Das Bauportal NRW weist darauf hin, dass eine andere Nutzung eines Gebäudes unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein kann, dies aber nur gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis sollte deshalb vor Vertragsbindung fachlich geprüft werden, ob die geplante Gastronomie am konkreten Standort zulässig und genehmigungsfähig ist.

  • Ist Gastronomie an diesem Standort bauplanungsrechtlich zulässig?
  • Ist eine Nutzungsänderung erforderlich?
  • Passt die Nutzung zur vorhandenen Baugenehmigung?
  • Sind Rettungswege und Brandschutz für die geplante Gästezahl ausreichend?
  • Kann die Abluft fachgerecht geführt werden?
  • Sind Geruchs-, Lärm- und Immissionsschutz lösbar?
  • Gibt es ausreichende Stellplätze oder eine realistische Stellplatzlösung?
  • Kann ein langfristiger Mietvertrag mit Umbau- und Genehmigungsvorbehalt gestaltet werden?

Gaststättenerlaubnis und Betrieb

Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich ist. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

Das bedeutet: Auch wenn eine Fläche bereits früher gastronomisch genutzt wurde, muss der konkrete Betreiber seine eigene Erlaubnis prüfen und beantragen, sofern alkoholführender Betrieb geplant ist. Zusätzlich können gewerberechtliche, lebensmittelrechtliche, hygienische und baurechtliche Themen relevant sein.

Sonderbau, Gästezahl und Brandschutz

Bei sehr großen Restaurants kann die Sonderbauverordnung NRW relevant werden. Nach der IHK Köln ist die Sonderbauverordnung insbesondere bei Versammlungsstätten mit Räumen anzuwenden, die einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besuchende fassen, wenn gemeinsame Rettungswege genutzt werden.

Ein Restaurant mit etwa 100 Tischen kann je nach Bestuhlung, Veranstaltungskonzept und Raumstruktur schnell in eine Größenordnung kommen, bei der Brandschutz, Rettungswege, Bestuhlung, Fluchtwegbreiten und technische Anlagen besonders sorgfältig geplant werden müssen.

Rettungswege

Bei hoher Gästezahl müssen Ausgänge, Fluchtwege, Türbreiten und Wegelängen fachlich geprüft werden.

Brandschutz

Brandschutzkonzept, Brandabschnitte, technische Anlagen und betriebliche Abläufe können entscheidend sein.

Bestuhlung

Die tatsächliche Gästezahl ergibt sich nicht nur aus der Fläche, sondern aus Bestuhlung, Wegen und genehmigtem Betriebskonzept.

Stellplätze, Fahrradabstellplätze und Erreichbarkeit

Für großflächige Gastronomie ist die Stellplatzfrage ein zentraler Prüfpunkt. Die Stellplatzverordnung NRW regelt bei Errichtung oder Nutzungsänderung von Anlagen mit zu erwartendem Zu- oder Abgangsverkehr die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze und Fahrradabstellplätze.

Ergänzend ist in Düsseldorf die örtliche Stellplatzsatzung zu beachten. Für Anbieter ist deshalb hilfreich, wenn bereits Parkmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn öffentliche Parkhäuser, Tiefgaragen, ÖPNV-Haltestellen und Fahrradabstellmöglichkeiten in der Nähe liegen.

Hinweis: Dieses Gesuch ersetzt keine baurechtliche, gaststättenrechtliche, brandschutztechnische oder steuerliche Beratung. Ob eine konkrete Immobilie für ein All you can eat Restaurant geeignet ist, muss im Einzelfall durch die zuständigen Behörden, Fachplaner, Architekten, Brandschutzsachverständigen, Lüftungsplaner und Vertragspartner geprüft werden.

Welche Immobilien dürfen angeboten werden?

Eigentümer, Vermieter, Projektentwickler, Maklerkollegen und Hausverwaltungen können gerne passende Objekte oder Off-Market-Angebote einreichen. Interessant sind nicht nur bestehende Restaurants, sondern auch große Gewerbeflächen, die für Gastronomie umgebaut werden können.

Bestandsrestaurants

Besonders interessant, wenn Küche, Lüftung, Genehmigungslage und Flächenstruktur bereits großflächige Gastronomie ermöglichen.

Große Ladenflächen

Handelsflächen können geeignet sein, wenn Anlieferung, Abluft, Stellplätze, Sanitärbereiche und Nutzungsänderung lösbar sind.

Event- und Freizeitflächen

Flächen mit großer Raumtiefe und hoher Deckenhöhe können interessant sein, wenn Technik und Genehmigungsfähigkeit passen.

Objekt oder Off-Market-Angebot einreichen

Sie verfügen über eine geeignete Immobilie in Düsseldorf oder kennen eine passende Fläche? Dann senden Sie bitte Exposé, Adresse oder Mikrolage, Grundriss, Flächengröße, Mietkonditionen, Stellplatzinformationen, aktuelle Nutzung, Genehmigungsstand und verfügbare Objektunterlagen.

Bitte verwenden Sie den Hinweis Gesuch 39098.

FAQ zum Gesuch einer großen Gastronomiefläche in Düsseldorf

Welche Fläche wird gesucht?

Gesucht wird eine Immobilie mit ca. 800 bis 1.500 qm für ein All you can eat Restaurant mit Buffetbereich, großer Küche und langfristiger Anmietung.

In welchen Stadtteilen wird gesucht?

Bevorzugt werden Golzheim, Derendorf, Pempelfort, Düsseltal, Friedrichstadt und der Medienhafen. Gesucht wird eine Lage innerhalb Düsseldorfs, nicht am äußersten Stadtrand.

Kommen auch nicht gastronomisch genutzte Flächen infrage?

Ja. Auch große Ladenflächen, Büroflächen, Eventflächen oder Handelsflächen können interessant sein, wenn sie baulich, technisch und genehmigungsrechtlich für Gastronomie umgebaut werden können.

Warum ist die Lüftungsanlage so wichtig?

Bei großer Gastronomie entstehen Wärme, Gerüche, Fettpartikel und Abluftmengen. Eine leistungsfähige und genehmigungsfähige Lüftungs- und Abluftanlage ist deshalb ein zentraler Standortfaktor.

Ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Das hängt von der bisherigen genehmigten Nutzung und dem geplanten Betrieb ab. Bei Umwandlung von Büro, Handel oder anderer Gewerbenutzung in Gastronomie ist eine Nutzungsänderung regelmäßig frühzeitig zu prüfen.

Welche Rolle spielen Stellplätze?

Bei großflächiger Gastronomie sind Stellplätze, Fahrradabstellplätze und ÖPNV-Anbindung sehr wichtig. Bei Nutzungsänderungen können Stellplatzanforderungen zu prüfen sein.

Ist ein bestehendes Restaurant automatisch geeignet?

Nicht zwingend. Auch bei bestehenden Restaurants müssen Größe, Genehmigungslage, Lüftung, Brandschutz, Küche, Sanitärbereiche, Stellplätze und Wirtschaftlichkeit zum neuen Konzept passen.

Welche Unterlagen sind für die erste Prüfung hilfreich?

Hilfreich sind Exposé, Grundriss, Adresse oder Mikrolage, Flächengröße, Mietpreis, Nebenkosten, Stellplätze, Angaben zur Lüftung, bisherige Nutzung, Genehmigungsstand, Fotos und Informationen zur Anlieferung.

Sind Off-Market-Angebote willkommen?

Ja. Off-Market-Angebote können vertraulich eingereicht werden. Bitte verwenden Sie den Hinweis Gesuch 39098.

An wen sollen Angebote gesendet werden?

Angebote können an info@duesselimmo.de gesendet werden. Telefonisch ist Düsselimmo unter 0173-6611732 erreichbar.

Fachliche Quellen und Hinweise

Für die fachliche Einordnung wurden öffentlich zugängliche Informationen der Stadt Düsseldorf, des Bauportals NRW, der Stellplatzverordnung NRW, der Stellplatzsatzung Düsseldorf und der Sonderbauverordnung NRW herangezogen. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Einzelfallprüfung.

Quellen: Stadt Düsseldorf - Gaststättenerlaubnisse, Bauportal NRW - Nutzungsänderung, Stellplatzverordnung NRW, Stellplatzsatzung Düsseldorf, IHK Köln - Sonderbauverordnung in der Gastronomie.