Vertrag widerrufen
Hier können Verbraucher einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag gegenüber Düsselimmo widerrufen, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und die Widerrufsfrist noch läuft.
Widerruf per E-Mail vorbereiten
Bitte tragen Sie die notwendigen Angaben ein. Über den Button wird Ihr E-Mail-Programm geöffnet. Bitte prüfen Sie die vorbereitete Nachricht und senden Sie diese anschließend ab.
Angaben eintragen
Nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und den Vertrag, den Sie widerrufen möchten.
E-Mail prüfen
Nach dem Klick auf den Button öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einem vorbereiteten Widerrufstext.
Widerruf absenden
Senden Sie die E-Mail ab. Bewahren Sie die gesendete Nachricht für Ihre Unterlagen auf.
Hinweis zu Vertragsabschlüssen über duesselimmo.de
Auf dieser Webseite bieten wir keine Möglichkeit zum Abschluss von kostenpflichtigen Maklerverträgen an. Immobilienanfragen laufen ausschließlich über Immobilienportale. Die Möglichkeit zum Vertragsabschluss erfolgt über das jeweilige Portal oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters.
Sollten wir jedoch einen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag geschlossen haben und Sie möchten als Verbraucher von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen, können Sie dies hier tun.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass die Dienstleistung sofort beginnt oder vollständig erbracht wird, kann Ihr Widerrufsrecht unter Umständen erlöschen. Das kann zum Beispiel bei einem sofortigen Exposé-Abruf oder bei einer vollständig erbrachten digitalen Dienstleistung rechtlich relevant werden. Entscheidend sind immer der konkrete Vertrag, die Belehrung, Ihre Erklärungen und die tatsächlich erbrachte Leistung.
Widerruf von Makler- und Dienstleistungsverträgen - was Verbraucher wissen sollten
Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher bei bestimmten Vertragsabschlüssen, insbesondere wenn ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird. Fernabsatz bedeutet vereinfacht: Der Vertrag wird ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien abgeschlossen, zum Beispiel online, per E-Mail, per Telefon, über ein Immobilienportal oder über eine digitale Maklersoftware. Im Immobilienbereich kommt es deshalb häufig vor, dass Interessenten oder Eigentümer vor dem Abruf weiterer Unterlagen, vor einer Besichtigung, vor einer Beratung oder vor einer Vermarktungsleistung eine Widerrufsbelehrung erhalten.
Gerade bei Maklerverträgen führt das in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Viele Verbraucher glauben, sie würden mit dem Abruf eines Exposés bereits eine Zahlung auslösen. Das ist in der Regel nicht der eigentliche Punkt. Ein Maklervertrag kann zwar die Grundlage für eine spätere Provisionspflicht sein. Die Maklerprovision entsteht jedoch regelmäßig erst dann, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ein wirksamer Maklervertrag, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung des Maklers und ein späterer Hauptvertrag, etwa ein Kaufvertrag oder Mietvertrag, der infolge dieser Maklertätigkeit zustande kommt.
Ein Widerruf ist keine Kündigung und keine Beschwerde. Der Widerruf ist eine gesetzlich vorgesehene Erklärung, mit der ein Verbraucher einen widerrufsfähigen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen kann.
Warum gibt es den Widerrufsbutton?
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge relevant. Die Idee ist einfach: Wenn ein Verbraucher einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, soll der Widerruf ebenfalls einfach auffindbar und digital möglich sein. Die Funktion muss klar bezeichnet sein, zum Beispiel mit "Vertrag widerrufen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung.
Die Pflicht betrifft grundsätzlich Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss widerrufsfähiger Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen. Das kann eine Website, eine App, ein Online-Formular, ein Buchungsprozess oder ein vergleichbarer digitaler Abschlussweg sein. Nicht jeder Internetauftritt eines Immobilienmaklers führt automatisch dazu, dass dort kostenpflichtige Maklerverträge abgeschlossen werden. Entscheidend ist die konkrete technische und rechtliche Ausgestaltung.
Für duesselimmo.de ist wichtig: Auf dieser Webseite selbst wird kein kostenpflichtiger Maklervertrag abgeschlossen. Immobilienanfragen laufen über Immobilienportale oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters. Diese Seite dient deshalb als transparenter Verbraucherservice für den Fall, dass in einem konkreten Vorgang dennoch ein Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag mit uns geschlossen wurde und ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben möchte.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen grundsätzlich 14 Tage. Bei Dienstleistungen beginnt sie in vielen Fällen mit dem Vertragsschluss, sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wird eine Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt, kann sich die Frist erheblich verlängern. Deshalb ist die Widerrufsbelehrung im digitalen Immobiliengeschäft nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und rechtssicheren Ablaufs.
Für Verbraucher bedeutet das: Wer widerrufen möchte, sollte nicht abwarten, sondern die Erklärung möglichst eindeutig und nachweisbar absenden. Ein Grund muss nicht genannt werden. Es genügt eine eindeutige Erklärung, dass der Vertrag widerrufen wird. Aus praktischen Gründen sollten Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsdatum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer oder sonstige Identifikationsmerkmale angegeben werden. Nur so kann der Vertrag korrekt zugeordnet werden.
Warum verlangen Makler häufig eine Widerrufsbelehrung?
In der Immobilienvermittlung entsteht der Kontakt oft digital. Ein Interessent fragt über ein Portal ein Objekt an, erhält daraufhin weitere Objektinformationen, Grundrisse, Dokumente oder einen Besichtigungstermin. In solchen Fällen möchten Makler häufig direkt tätig werden und nicht erst 14 Tage warten, bevor sie ein Exposé oder weitere Informationen bereitstellen. Genau deshalb wird in vielen Prozessen abgefragt, ob der Verbraucher ausdrücklich wünscht, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird.
Diese Abfrage ist für beide Seiten wichtig. Der Verbraucher soll verstehen, dass eine sofortige Leistungserbringung rechtliche Folgen haben kann. Der Makler benötigt eine klare Grundlage, um vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig zu werden. Das schützt nicht nur den Makler vor späteren Streitigkeiten, sondern auch den Verbraucher vor unklaren oder überraschenden Vertragsfolgen.
Kann das Widerrufsrecht bei sofortiger Leistungserbringung erlöschen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Bei kostenpflichtigen Verträgen muss der Verbraucher außerdem bestätigen, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.
Im Maklerbereich ist die Bewertung immer vom Einzelfall abhängig. Ein sofortiger Exposé-Abruf, die Übermittlung einer Objektadresse, die Bereitstellung von Unterlagen oder die Organisation einer Besichtigung können rechtlich relevant sein. Ob eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde, ob Wertersatz verlangt werden kann oder ob das Widerrufsrecht erloschen ist, hängt jedoch vom Vertrag, der konkreten Maklerleistung, der Widerrufsbelehrung und den Erklärungen des Verbrauchers ab.
Verbraucher sollten deshalb immer lesen, was sie im Portal, in der Maklersoftware oder per E-Mail bestätigen. Besonders wichtig sind Hinweise zum sofortigen Beginn der Dienstleistung, zum Exposé-Abruf und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.
Widerruf bei Maklervertrag - was passiert mit der Provision?
Ein Maklervertrag ist kein gewöhnlicher Kaufvertrag. Die Provision ist typischerweise erfolgsabhängig. Bei Kaufimmobilien entsteht eine Provision regelmäßig nicht allein durch das Lesen eines Exposés, sondern erst bei erfolgreichem Abschluss des Hauptvertrags, wenn die Maklertätigkeit ursächlich war und die Provisionsvereinbarung wirksam ist. Trotzdem kann der Maklervertrag schon früher rechtlich bestehen, etwa wenn ein Verbraucher weitere Informationen zu einer Immobilie anfordert und der Makler auf Grundlage einer Provisionsvereinbarung tätig wird.
Wird ein Maklervertrag wirksam widerrufen, kann das Auswirkungen auf eine spätere Provisionsforderung haben. Umgekehrt bedeutet ein späterer Widerruf nicht automatisch in jedem Fall, dass keinerlei Ansprüche bestehen. Bei bereits begonnenen oder vollständig erbrachten Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Wertersatz oder eine andere rechtliche Bewertung in Betracht kommen. Deshalb sollte jeder Fall konkret geprüft werden.
Widerruf von Beratungs- und Dienstleistungsverträgen
Neben klassischen Maklerverträgen können auch Beratungs- oder Dienstleistungsverträge widerruflich sein, wenn sie mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und keine gesetzliche Ausnahme greift. Beispiele können eine entgeltliche Immobilienberatung, eine vorbereitende Verkaufsberatung, eine Online-Bewertung mit Zusatzleistung oder eine sonstige individuelle Dienstleistung sein.
Auch hier gilt: Entscheidend ist, ob ein Verbrauchervertrag vorliegt, wie der Vertrag geschlossen wurde, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ob ordnungsgemäß belehrt wurde und ob mit der Leistung bereits begonnen oder diese vollständig erbracht wurde. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden. Eine bestimmte Begründung ist nicht erforderlich.
Welche Angaben sollte der Widerruf enthalten?
Damit ein Widerruf schnell zugeordnet werden kann, sollten Verbraucher mindestens folgende Angaben machen:
- Name des Verbrauchers
- Vollständige Anschrift
- E-Mail-Adresse oder ein anderer Kommunikationsweg für Rückfragen
- Bezeichnung des Vertrags, der widerrufen werden soll
- Datum des Vertragsschlusses, sofern bekannt
- Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer oder sonstige Vertragskennung, sofern vorhanden
Ein Widerruf kann kurz formuliert sein. Eine mögliche Formulierung lautet: "Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung." Danach sollten die konkreten Vertragsdaten ergänzt werden. Ein Grund muss nicht angegeben werden.
Unterschied zwischen Widerruf, Kündigung und Rücktritt
Der Widerruf wird oft mit einer Kündigung verwechselt. Das ist rechtlich nicht dasselbe. Der Widerruf betrifft ein gesetzliches Lösungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss. Die Kündigung beendet in der Regel ein laufendes Vertragsverhältnis für die Zukunft. Ein Rücktritt setzt meist besondere vertragliche oder gesetzliche Voraussetzungen voraus, zum Beispiel eine Pflichtverletzung. Für Verbraucher ist deshalb wichtig, die richtige Erklärung zu wählen.
Wer einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen möchte, sollte ausdrücklich das Wort "Widerruf" verwenden. Wer dagegen eine laufende Zusammenarbeit beenden möchte, obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder kein Widerrufsrecht besteht, sollte prüfen, ob eine Kündigung, eine Aufhebung oder eine andere Lösung in Betracht kommt.
Praktische Empfehlung für Verbraucher
Bewahren Sie Widerrufsbelehrungen, E-Mails, Portalbestätigungen, Exposé-Abrufe und sonstige Vertragsunterlagen auf. Senden Sie den Widerruf möglichst so, dass Sie ihn später nachweisen können. Bei Nutzung dieser Seite wird eine E-Mail vorbereitet. Der Widerruf wird erst übermittelt, wenn Sie die E-Mail tatsächlich absenden. Speichern Sie die gesendete E-Mail oder machen Sie einen Nachweis für Ihre Unterlagen.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen Verbrauchern eine verständliche Orientierung geben und die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts erleichtern. Ob ein Widerruf im konkreten Fall wirksam ist, hängt immer von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Abschlussweg, der Belehrung und dem zeitlichen Ablauf ab.
Weiterführende Quellen und rechtliche Orientierung
Für die rechtliche Einordnung wurden insbesondere Informationen der Verbraucherzentralen, der Industrie- und Handelskammern sowie die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Widerruf
Kann ich ohne Begründung widerrufen?
Ja. Ein Verbraucher muss für den Widerruf grundsätzlich keinen Grund nennen. Wichtig ist eine eindeutige Erklärung, dass der betreffende Vertrag widerrufen wird.
Welche Angaben braucht Düsselimmo für die Zuordnung?
Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und den Vertrag, den Sie widerrufen möchten. Hilfreich sind zusätzlich Datum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer und die E-Mail-Adresse, über die der Vorgang lief.
Gilt der Widerrufsbutton auch, wenn auf duesselimmo.de kein Vertrag geschlossen wird?
Die neue digitale Widerrufsfunktion betrifft vor allem Fälle, in denen ein widerrufsfähiger Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden kann. Auf duesselimmo.de selbst werden keine kostenpflichtigen Maklerverträge abgeschlossen. Diese Seite dient dennoch als verbraucherfreundliche Möglichkeit, einen Widerruf gegenüber Düsselimmo zu erklären.
Kann mein Widerrufsrecht erlöschen, wenn ich sofort ein Exposé abrufe?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor entsprechend zugestimmt sowie den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Ob das bei einem Exposé-Abruf konkret der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Die Seite bietet allgemeine Verbraucherinformationen und eine Möglichkeit zur Abgabe einer Widerrufserklärung. Eine individuelle rechtliche Bewertung kann dadurch nicht ersetzt werden.
Widerruf erklären
Sie möchten einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag widerrufen? Nutzen Sie das Formular oben oder senden Sie Ihren Widerruf direkt per E-Mail an info@duesselimmo.de.